§ 1 Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Sämtliche Verkaufs- und Lieferbedingungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, privaten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebote und Abschlüsse
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Ausführung des Auftrages zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise in EUR, einschließlich Verpackungskosten, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, trägt der Kunde die Versandkosten.
Änderungen der Angaben in unseren Katalogen, Internetseiten, Prospekten und Preislisten betreffend Preis, Quantität, Qualität, und Lieferung einschließlich etwaiger Rabatte oder sonstiger Konditionen bleiben vorbehalten.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, Änderungen der Lohn- und Materialkosten, eintreten. Diese werden wir auf Verlangen des Kunden nachweisen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden Bestellungen, welche einen Bestellwert von Euro 5.000,00 netto übersteigen, erst nach Zahlungseingang ausgeführt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Dies gilt sowohl für Hauptrechnungen als auch für Teil- und Folgerechnungen.
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, laufende Aufträge des Kunden nicht auszuführen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere korrekte Angaben hinsichtlich Lieferadresse, Annahmezeiten und Ansprechpartner voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Versandweg und Versandart einschließlich der damit verbundenen Versandkosten werden von uns gewählt. Es steht uns frei, Wünsche des Kunden in Bezug auf Versandweg und Versandart zu berücksichtigen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen des § 4 Nr. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen haften wir im Falle eines Lieferverzuges in Höhe von maximal 5 % des Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrübergang
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Auf Wunsch des Kunden kann die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt werden. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen bei Quantität, Messungen, Gewicht und Qualität bleiben vorbehalten.
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach zwölf Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.
Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Kaufsache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, und nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Regelungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt wird, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 7 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Die Begrenzung nach § 7 Nr. 1 gilt auch dann, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Kaufsache bleibt bis zum Eingang der Zahlung aller bestehenden sowie aller noch entstehenden, künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücksache der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nah Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Wird die Kaufsache an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert oder von dem Kunden an einen solchen Ort verbracht, wird der Kunde alles Erforderliche unternehmen, um unser Vorbehaltseigentum gemäß § 8 Nr. 1 zu schützen und wahren, oder – falls nach der Rechtsordnung, in der sich die Kaufsache befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht wirksam vereinbart werden kann, und soweit dies rechtlich möglich ist – uns eine Rechtsposition an der Kaufsache verschaffen, die unsere Interessen in gleich wirkender oder sonstiger geeigneten Weise wirksam schützt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an DMB-Diagnostics ab.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt.
Zur Verpfändungen, Abtretungen und Sicherungsübereignungen an Dritte in Bezug auf die Kaufsache ist der Kunde nicht berechtigt.
Der Kunde darf die Kaufsache nur in der Originalausstattung weiterverkaufen.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Zeichnungen und sonstige Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen und sonstige Unterlagen, die dem Kunden bei der Vertragsanbahnung oder Durchführung des Vertrages überlassen wurden oder werden, behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. Wir sind berechtigt, die unentgeltliche Herausgabe vorgenannter Unterlagen einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke zu verlangen, wenn der Käufer diese Unterlagen nicht mehr benötigt oder wenn uns eine missbräuchliche Verwendung dieser Unterlagen bekannt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht daran ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
§ 10 Gebrauch der Kaufsache
Die Kaufsache ist ausschließlich für den von uns angegebenen Gebrauch durch entsprechend qualifiziertes Personal bestimmt.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Sicherungsbestimmungen, für den Umgang mit der Kaufsache.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass durch die Lieferung und Nutzung der Kaufsache keine Rechte Dritter, insbesondere Patente und Marken, verletzt werden.
§ 11 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Ausführung des Auftrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten für die Eintragung in den Newsletter verwendet werden.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit sich austragen zu lassen.
Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung einzusehen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Klausel durch eine, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommende wirksame Klausel zu ersetzen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.